Die Änderung des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO bereitet den im Insolvenzeröffnungsverfahren beteiligten Personen auch zwei Jahre nach der letzten Novellierung dieser Vorschrift einige praktische Probleme. Diese sind in Einzelaspekten bereits in der Fachliteratur diskutiert worden. Nachfolgend soll der Versuch unternommen werden, die sich stellenden Anwendungsfragen zusammenzufassen und Lösungsmöglichkeiten zu unterbreiten.
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