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Resumen de Die Aktiengesellschaft als Rechtsform der Kooperation von Rechtsanwälten

Melanie Döge

  • Rechtsanwälte können sich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zusammenschließen. Die Anwalts-AG ist eine Dienstleistungsgesellschaft, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten zum Gegenstand hat. Im Gegensatz zur Anwalts-GmbH ist die Anwalts-AG derzeit spezialgesetzlich (noch) nicht geregelt. Sie wurde im Jahr 2000 zunächst vom BayObLG registerrechtlich anerkannt (ZIP 2000, 835) und erstmalig höchstrichterlich vom BGH im Jahr 2005 in Bezug auf einzelne Satzungserfordernisse inhaltlich ausgestaltet (BGHZ 161, 376 = ZIP 2005, 944; bestätigt von BGH ZIP 2006, 282).


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