Das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger ist seit dem Jahr 1999 in Kraft und eines der bedeutendsten Instrumente der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene. Seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird regelmäßig durch die OECD Working Group on Bribery evaluiert, die im Juni 2018 erneut die Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland geprüft hat. Sie kommt in ihrem 160 Seiten umfassenden Bericht nach Einschätzung der Autoren zu einem überwiegend positiven Ergebnis, spricht jedoch auch 38 Empfehlungen aus zur verbesserten Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland, vor allem bei der Verantwortung juristischer Personen und der Transparenz von Entscheidungen. Die Autoren erläutern zunächst den Hintergrund des OECD-Übereinkommens, bevor sie einzelne Empfehlungen, die aus Sicht der Justiz und Praxis besonders relevant sind, erläutern und einordnen.
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