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Resumen de Das Verfahren der Opferentschädigung nach dem neuen Recht der Vermögensabschöpfung: Chance und Risiko zugleich

Jörg Bielefeld, Timo Handel

  • Im Juli 2017 ist das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Die umfassende Gesetzesreform beinhaltet unter anderem eine grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung und damit die Abschaffung des bisherigen Konzepts der sog. Rückgewinnungshilfe. Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu einer einfacheren und gerechteren Entschädigung der Opfer einer Straftat führen. Demgegenüber sind Leitungsorgane von Unternehmen, insbesondere Vorstände bzw. Geschäftsführer und Aufsichtsräte, verpflichtet, Schadensersatzansprüche des von ihnen vertretenen Unternehmens gegenüber Schädigern durchzusetzen, um sich nicht dem Verdacht einer Untreue (§ 266 StGB) auszusetzen. Unter diesem Gesichtspunkt stellt die Reform der Vermögensabschöpfung nach Auffassung der Verfasser eine Chance und ein Risiko zugleich dar.


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