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Resumen de Konkretisierung des Acting in Concert durch den BGH: Kommentar zu BGH v. 25.9.2018 - II ZR 190/17, AG 2018, 37

Michael Brellochs

  • In seinem jüngsten Urteil zum kapitalmarktrechtlichen Acting in Concert äußert sich der BGH zur Auslegung von zwei entscheidenden Tatbestandsmerkmalen, nämlich zur Änderung der unternehmerischen Ausrichtung und zum Vorliegen einer Vereinbarung im Einzelfall (sog. Einzelfallausnahme). Dabei vertritt er vor allem bei der Einzelfallausnahme eine formale, am Wortlaut orientierte Auslegung und trägt so zur Konkretisierung des Tatbestands des Acting in Concert bei. Der Beitrag setzt sich mit der Argumentation des BGH auseinander und zeigt die Auswirkungen auf die Auslegung von § 34 Abs. 2 WpHG und § 30 Abs. 2 WpÜG auf. Dabei wird auch die Frage diskutiert, inwieweit § 34 Abs. 2 WpHG vor dem Hintergrund der vollharmonisierenden Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (RL 2013/50/EU) unionsrechtskonform ist.


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