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Resumen de Flugzeuge als übergangsfähige Betriebsteile?

Burkard Göpfert, Jochen Seier

  • Im Nachgang der Einstellung des Flugbetriebs der insolventen Air Berlin kam es zu zahlreichen Kündigungsschutzverfahren gekündigter Arbeitnehmer. Insbesondere das fliegerische Personal berief sich darauf, Air Berlin habe ihren Flugbetrieb nicht stillgelegt, sondern jedenfalls einen Teil davon auf die Luftfahrtgesellschaft Walter übertragen. Darin sei ein Teilbetriebsübergang zu sehen, weshalb ihre Kündigung zumindest mangels Sozialauswahl ungerechtfertigt sei. In keiner der zahlreich ergangenen Entscheidungen verfing dieses Argument bislang. Umso mehr Aufsehen erregte daher die 41. Kammer des ArbG Berlin, die erstmals annahm, auch die Übernahme einzelner Flugzeuge könne einen Teilbetriebsübergang darstellen, weshalb Air Berlin den Flugbetrieb jedenfalls nicht vollständig stillgelegt habe. Warum diese Rechtsansicht nicht überzeugen kann, soll im Folgenden erläutert werden.


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