Der Beitrag behandelt die Frage der Akzessorietät von straf- und gesellschaftsrechtlichen Normen im Rahmen der Untreuestrafbarkeit im Bereich der – rechtspolitisch wie rechtlich – nach wie vor höchst brisanten und umstrittenen Managervergütungen, wobei der Frage der Qualität der Pflichtverletzung im Rahmen des § 266 StGB besonderes Augenmerk gewidmet wird. Nach Ansicht des Verfassers kommt es für deren Feststellung nicht auf ein zusätzliches Kriterium der evidenten oder gravierenden Pflichtverletzung an.
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