Am 6. 11. 2018 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (RegK DCGK) Vorschläge für eine umfassende Kodex-Reform vorgelegt. Die sich abzeichnenden Änderungen werden erneut die Vergütungspraxis in börsennotierten Gesellschaften und darüber hinaus beeinflussen. Zugleich ändern sich aber in weiterer Hinsicht die Rahmenbedingungen für die Vorstandsvergütung: Die bevorstehende Umsetzung von ARUG II, die Veröffentlichung der Leitlinien für nachhaltige Vorstandsvergütung im Juli 2018 und die zunehmend detaillierten Empfehlungen zur Vorstandsvergütung durch einflussreiche Stimmrechtsberater (wie ISS oder Glass Lewis) sowie institutionelle Fonds setzen immer engere „Leitplanken“ für die Gestaltung der Vorstandsvergütung – zum Teil kommt es sogar zu widersprüchlichen Vorgaben für den Aufsichtsrat. Der nachfolgende Beitrag nimmt unter Einbeziehung dieser Gesamtlage zu den Reformvorschlägen der RegK DCGK Stellung und gibt Anregungen, die dazu beitragen könnten, die Reformziele noch besser zu erreichen.
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