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Resumen de Die EU-Know-how-Richtlinie 943/2016, §§ 17 ff. UWG und das geplante Geschäftsgeheimnisstrafrecht (§ 23 GeschGehG-RegE)

Joerg Brammsen

  • Der Beitrag befasst sich mit den geplanten Veränderungen des deutschen Wirtschaftsgeheimnisstrafrechts in Gestalt der §§ 17–19 UWG, die nach dem Vorbild des Immaterialgüterrechts einer grundlegenden Umgestaltung unterworfen und in ein neues Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) überführt werden sollen. Erörtert werden neben der Eigenständigkeit des deutschen Strafrechts die wichtigsten begrifflichen und sachlichen Änderungen, unter anderem der modifizierte neue Geschäftsgeheimnisbegriff, die zivilrechtlich geprägten Erlangungserlaubnisse, Handlungsverbote und Rechtfertigungsgründe ebenso wie deren Auswirkungen auf die tradierten Straftatbestände der Betriebsspionage, des Geheimnisverrats, der Geheimnishehlerei, der Vorlagenfreibeuterei und der sog. Vorbereitungsdelikte. Sie alle sollen nunmehr im geplanten § 23 GeschGehG in einer einzigen Strafnorm zusammengefasst werden. Nach Ansicht des Verfassers droht der vom Lauterkeitsrecht inspirierte und am Zweck des zivilrechtlichen Innovationsschutzes orientierte Geltungsbereich das bisher austarierte System des deutschen Wirtschaftsgeheimnisstrafrechts unbedacht zu sprengen


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