Kartellschadensersatzansprüche von Verbrauchern können in Frankreich durch eine spezielle Gruppenklage verfolgt werden. Im Rahmen der Zuständigkeitsregeln der Brüssel Ia-VO können bei grenzüberschreitenden Kartellverstößen auch deutsche Unternehmen von derartigen Klagen betroffen werden. Darüber hinaus ermöglichen sie in bestimmten Fällen auch die Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Verbraucher. Erforderlich ist aber immer die Klageerhebung durch einen französischen Verbraucherverband, da die Klagebefugnis ausländischen Verbänden vorenthalten wird.
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