Als Kapitalgesellschaft ist die KGaA von den Regelungen des Transparenzregisters betroffen. Die Besonderheiten der Rechtsform und die Auswirkungen auf die Transparenzpflichten waren bisher aber nur begrenzt Gegenstand in der Literatur. Der Beitrag geht der für die Mitteilungspflicht zentralen Frage nach, wer wirtschaftlich Berechtigter der KGaA ist; die Untersuchung differenziert zwischen Kommanditaktionären, Komplementären und Fällen der Kapitalgesellschaft & Co. KGaA. Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Organisationsverfassung der KGaA und ihr Einfluss auf die wirtschaftliche Berechtigung bilden die Grundlage der Analyse
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