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Resumen de Claw-Back-Klauseln in Vorstandsverträgen

Martin Schockenhoff, Anton Nußbaum

  • Die Frage nach der angemessenen Vorstandsvergütung ist zum Dauerthema geworden. Spätestens seit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise wird nicht nur über die absolute Höhe von Vorstandsbezügen, sondern auch über Verhaltenssteuerung durch Vergütungsgestaltungen diskutiert. Mit dem VorstAG aus dem Jahre 2009 und der damit einhergehenden Neufassung des § 87 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG stellte der Gesetzgeber klar, dass durch angemessene Vergütungsstrukturen eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft anzustreben ist und variable Vergütungsbestandteile verhaltenssteuernd eingesetzt werden sollen. Claw-Back-Klauseln mit Rückforderungsmöglichkeiten können Teil eines so ausgerichteten Vergütungssystems sein. Der soeben veröffentlichte Referentenentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sieht vor, dass künftig Aufsichtsrat und Hauptversammlung zwingend darüber abstimmen müssen, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt Claw-Back-Klauseln vorzusehen sind. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Claw-Back-Klauseln in Vorstandsverträgen


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