Jochem Reichert, Cäcilie Lüneborg
Im Hinblick auf die börsennotierte AG ist das Schlagwort Compliance zu einem Dauerbrenner avanciert. Der Gesetzgeber des MoMiG hat die Thematik vor zehn Jahren indes durchaus aus gutem Grund ignoriert: Eine ganzheitliche gesetzliche Regelung wäre weder praktisch handhabbar noch sinnvoll. Gleichwohl haben Wissenschaft und Praxis gleichermaßen der Entwicklung von Compliance in der GmbH bislang zu wenig Beachtung geschenkt. Der Beitrag unternimmt es, die wesentlichen Elemente von präventiver und repressiver Compliance in der unverbundenen und in der konzernierten GmbH mit besonderem Fokus auf Organzuständigkeiten und Haftungsrisiken näher zu beleuchten. Hierbei zeigt sich, dass – obwohl im Hinblick auf Compliance in der AG gewonnene Erkenntnisse vielfach auch auf die GmbH übertragbar sind –, zahlreiche Fragen neu zu stellen und anders zu beantworten sind, als mit Blick auf die AG.
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