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Neues zur Abführungspflicht von Aufsichtsratsvergütungen an die Hans-Böckler-Stiftung: Zugleich Besprechung OLG Frankfurt/M. v. 7. 12. 2017 – 3 U 167/14, ZIP 2018, 1290

    1. [1] University of Mannheim

      University of Mannheim

      Stadtkreis Mannheim, Alemania

  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 39, Nº. 45, 2018, págs. 2141-2148
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • In die ohnehin schon intensiv geführte Diskussion um die Wirksamkeit der Verpflichtung von Gewerkschaftsmitgliedern, den wesentlichen Teil ihrer Aufsichtsratsvergütung an die Böckler-Stiftung abzuführen, ist jüngst durch ein Urteil des OLG Frankfurt (ZIP 2018, 1290) neue Bewegung geraten. Es treibt die insgesamt unkritische Behandlung des Themas durch die Gerichte insofern auf die Spitze, als es die Pflicht zur Abführung auch für den Fall rechtfertigt, dass das Mitglied ohne jede Unterstützung durch seine Gewerkschaft in ein Aufsichtsratsamt gelangt ist. Die grundrechtlich verbriefte Funktionsfähigkeit der Gewerkschaften sei anderenfalls gefährdet. – Die Verfasser halten das Urteil in Ergebnis und Begründung für unzutreffend, und meinen, dass es Anlass gibt, die Abführungspflicht noch einmal insgesamt auf den Prüfstand zu stellen, zumal bei der erforderlichen Inhaltskontrolle richtigerweise auch bislang vernachlässigte gesellschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, wie in der neueren Literatur zunehmend betont wird.


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