Der Beitrag behandelt rechtliche Stellung und Aufgabenbereich der Liquidatoren bei Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse. Zunächst wird der Tatbestand der masselosen Insolvenz mit ihren Rechtsfolgen skizziert und sodann auf die Grundsätze des Liquidationsverfahrens eingegangen. Nach wie vor streitig sind die Modalitäten bei der Erfüllung der Gesellschaftsverbindlichkeiten. Bei der Versilberung des Gesellschaftsvermögens ist zu zeigen, dass es neben dessen Veräußerung auch andere Möglichkeiten der Verwertung gibt. Abschließend wird dargelegt, warum – trotz beachtlicher Gegenstimmen – die Fortsetzung einer nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelösten GmbH nicht möglich ist.
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