Der jüngste Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sowie das Programm des im September 2018 stattfindenden DJT haben wieder einmal das Beschlussmängelrecht auf die Agenda des Reformdiskurses gesetzt. Dieser kann sich auf eine ganze Reihe grundlegender Studien stützen, im Rahmen derer das aktuelle Reformpotenzial normativ und empirisch aufgearbeitet worden ist. Der Beitrag analysiert den normativen status quo des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts, skizziert die verfügbaren empirischen Befunde und diskutiert die bislang unterbreiteten Vorschläge. Schließlich werden Leitlinien für eine mögliche Reform formuliert.
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