Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Voraussetzungen und den prozessualen Fragen des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses beschäftigt, aber viele Fragen ungeklärt gelassen. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und vertieft insbesondere die – vom BGH offengelassenen – umstrittenen Voraussetzungen des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses. Er kommt zu dem Ergebnis, dass keine generellen Einschränkungen des gesetzlichen Tatbestands angezeigt sind, sondern eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen ist. Die praktischen Auswirkungen der prozessualen Erwägungen des BGH werden erläutert.
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