Der Beitrag beschäftigt sich mit einem im November 2017 ergangenen Urteil des EuGH zum Agrarkartellrecht. Im Mittelpunkt des Urteils, das auf ein französisches Vorabentscheidungsersuchen zurückgeht, steht die Frage, ob im Agrarmarktrecht implizite Befreiungen vom allgemeinen Kartellverbot vorhanden sind. In Bezug auf anerkannte Agrarorganisationen hat der EuGH eine bejahende Antwort gegeben. Zugleich sind jedoch von ihm gewisse Einschränkungen angenommen worden, deren genaue Konturen nicht vollständig eindeutig sind. Für ein tieferes Verständnis müssen diese Konturen im Kontext mit den Schlussanträgen von Generalanwalt Wahl gelesen werden. Parallel zu dem EuGH-Verfahren hat sich der EU-Gesetzgeber der Problematik gewidmet, sodass ein Teil des Urteils durch die Änderungsverordnung (EU) 2017/2393 bereits überholt sein könnte.
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