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Resumen de Haftungsrechtliche Folgen der Nutzung eines falschen Rechtsformzusatzes

Carsten Schirrmacher

  • Im Jahre 2008 betrat mit der UG (haftungsbeschränkt) eine neue Akteurin die Bühne des deutschen Gesellschaftsrechts, die sich nunmehr einen Ruf als flexibel, aber mitunter etwas unseriös erarbeitet hat. So liegt es nur nahe, dass sich manche UG durch Nutzung eines falschen Rechtsformzusatzes im Gewande ihrer seriöseren großen Schwester, der GmbH, präsentiert. Die haftungsrechtlichen Folgen dieses Verstoßes gegen § 5a Abs. 1 GmbHG sind auch nach einer zehn Jahre währenden Debatte in der Wissenschaft und einem höchstrichterlichen Judikat nicht abschließend geklärt. Aufbauend auf bislang elaborierten Haftungskonzepten und der größtenteils berechtigten Kritik an ihnen soll dieser Beitrag den Weg weisen zu einer Rechtsscheinhaftung (nur) der UG, die ihrerseits Regress beim für die Falschfirmierung verantwortlichen Handelnden wegen einer Pflichtverletzung nehmen kann.


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