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Resumen de BGH- und EU-konform: Der IDW S 6 in der Fassung 2018

Bernhard Steffan

  • Das IDW hat in 2017 mit IDW ES 6 n. F. den Entwurf einer Neufassung des Standards zu Sanierungskonzepten veröffentlicht. Der Standard wurde noch stärker auf die Kernanforderungen des BGH fokussiert und um betriebswirtschaftliche Hintergrundinformationen gekürzt. Darüber hinaus wurde den Besonderheiten bei der Erstellung von Sanierungskonzepten für kleinere Unternehmen in stärkerem Umfang als bisher Rechnung getragen. Der Entwurf sah ferner vor, dass für die Sanierungsfähigkeit eine branchenübliche Rendite und ein branchenübliches bilanzielles Eigenkapital erreicht werden muss. Von dieser „harten“ Forderung ist die im August 2018 veröffentlichte finale Fassung des Standards abgerückt und stellt vielmehr die Refinanzierbarkeit und insoweit die Angemessenheit von Rendite und Eigenkapital in den Vordergrund. Insoweit können weitere Indikatoren für den Nachweis einer angemessenen Rendite und neben dem bilanziellen Eigenkapital unter bestimmten Voraussetzungen auch Bestandteile des wirtschaftlichen Eigenkapitals zur Darstellung einer angemessenen Eigenkapitalquote einbezogen werden. Mit der Fokussierung auf das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit stehen die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an die Sanierungsfähigkeit zudem im Einklang mit den Anforderungen der EU-Kommission an Sanierungskonzepte.


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