Allerorten wird dieser Tage über das Berufsrecht der Insolvenzverwalter diskutiert. Dem Koalitionsvertrag ist ein Auftrag zu entnehmen, das Thema, das im Jahre 2004 vom BVerfG (ZIP 2004, 1649) auf die Tagesordnung des Gesetzgebers gesetzt worden war, nun endlich beherzt anzugehen. Das führt in Ministerien und Verbänden zu Betriebsamkeit, aber auch hier sind nennenswerte Fortschritte der Debatte kaum oder gar nicht erkennbar. Nachfolgend soll versucht werden, durch einen konkreten Vorschlag aus dem bisherigen Kreislauf auszubrechen.
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