Die geplante Digitalsteuer der EU betrifft nicht nur die großen börsennotierten Internetkonzerne, sondern Unternehmen aller Rechtsformen ab einer bestimmten Größe. In diesem Beitrag werden zunächst die Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft vorgestellt. Davon ausgehend wird der Hintergrund der Regelung erläutert, welche die Gesamtsteuerbelastung von Digitalunternehmen erhöhen und gleichmäßiger zwischen den Staaten verteilen soll. Nach einigen nationalen Regelungsvorstößen befassen sich nun OECD sowie EU mit multilateralen Maßnahmen zur Steuererfassung der digitalen Wirtschaft. Die diesbezüglichen Richtlinienvorschläge der EU-Kommission vom März 2018 sind hier erste konkrete Aussagen und bieten als solche eine Diskussionsgrundlage zu Vor- und Nachteilen sowie Ausgestaltungsmöglichkeiten. Schlussendlich wird anhand des Paradebeispiels der grenzüberschreitenden Überlassung von Software die inländische Besteuerungsperspektive ergänzt.
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