Seit längerem fordert die EU-Kommission die Abschaffung von bilateralen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaty, BIT), die zwischen EU-Mitgliedstaaten untereinander bestehen (Intra-EU BIT). Nun hat sie ein Verhandlungsmandat für die Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten erhalten. Fast gleichzeitig hat der EuGH im Fall Achmea eine zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten bestehende Schiedsklausel für mit dem Unionsrecht unvereinbar erklärt. Das dort genannte Schiedsgericht habe Ausnahmecharakter, sei nicht Teil des Gerichtssystems der Mitgliedstaaten im Sinne des Art. 267 AEUV und ein wirksamer Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 EUV nicht gewährleistet. Dieser Beitrag beschreibt die investitionspolitischen Ansätze der Kommission und Folgen des Urteils und geht der Frage nach, ob die vom EuGH festgestellten Rechtsverstöße zutreffen. Hätte im Rahmen des Art. 351 AEUV (Unberührtheitsklausel für Altverträge) nicht der Umstand berücksichtigt werden müssen, dass einer der beiden Mitgliedstaaten bei Vertragsschluss nicht Mitglied der EU war?
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