Spätestens am Ende eines Strafverfahrens, welches den Handel bzw. den Verkauf von Plagiaten zum Gegenstand hatte, stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, wie mit sichergestellten Plagiaten verfahren werden soll. Der Beitrag konzentriert sich auf Konstellationen des Ankaufs von Plagiaten durch Privatpersonen und berücksichtigt dabei insbesondere die neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung. Ausgehend von einem grundsätzlichen Herausgabeanspruch des letzten Gewahrsamsinhabers wird überprüft, ob dieser Herausgabe eine Einziehungspflicht des Staates oder aber berücksichtigungsfähige Rechte Dritter entgegenstehen, was regelmäßig nicht der Fall sei.
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