Anfang des 21. Jahrhunderts haben viele Kommunalbeamte für die Kommunen Zinsswap-Geschäfte, u.a. sogenannte CMS Spread Ladder Swaps, abgeschlossen, um die Schuldenlast zu reduzieren. Der Beitrag geht der Frage nach, wann der Abschluss solcher Finanzgeschäfte den objektiven Tatbestand der Untreue erfüllt. Zunächst wird die Verletzung der Pflicht zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung untersucht. Die Verfasserin zeigt, dass eine solche Pflichtverletzung bei Informations- und Verfahrensfehlern sowie bei Verstößen gegen das Spekulationsverbot anzunehmen ist. Eine gravierende Pflichtverletzung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Sodann wird das Merkmal des Vermögensnachteils näher betrachtet. Ein Vermögensnachteil kann sowohl als Differenz- als auch als Risikoschaden vorliegen. Letzteres sei der Fall, wenn das Erlangte für die Kommune wegen eines Verstoßes gegen das Spekulationsverbot rechtlich missbilligt ist. Das Verschleifungsverbot stehe einer solchen Nachteilsbegründung nicht entgegen.
© 2001-2026 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados