Die am 17.5.2017 verabschiedete Änderungsrichtlinie zur Aktionärsrechte-Richtlinie enthält erstmals eine umfassende Regelung der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen (Related Party Transactions). Nun ist der mitgliedstaatliche Gesetzgeber in der Pflicht, die Vorgaben bis zum 10.6.2019 in nationales Recht umzusetzen. Mittlerweile wurde durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine sechsköpfige Expertenkommission unter der Leitung von MR Prof. Dr. Ulrich Seibert, der sog. “Berliner Kreis für Gesellschaftsrecht“, eingesetzt, um Vorschläge zur Umsetzung der modifizierten Aktionärsrechte-Richtlinie in deutsches Recht zu unterbreiten. Dabei steht diese Kommission vor der Herausforderung, die äußerst unbestimmten Regelungen, die viel Gestaltungsspielraum für die Mitgliedstaaten enthalten, in das bestehende Aktienrecht zu integrieren. Dieser Beitrag befasst sich mit der neu geschaffenen Regelung zum Umgang mit Related Party Transactions im Konzern und beleuchtet dabei insbesondere die Fragen des Umsetzungsbedarfs einer solchen Regelung in Deutschland vor dem Hintergrund des nationalen Konzernrechts und dessen Minderheitenschutzkonzepts sowie nach den Rechtsfolgen bei Pflichtverstößen.
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