Komplexe Restrukturierungen und M&A-Transaktionen sind heute notwendigerweise Multi Stakeholder-Prozesse, bei denen die Unterstützung wesentlicher Stakeholder für den technischen Transaktionserfolg, aber vor allem auch für die mittelfristige wirtschaftliche und strategische Zielerreichung notwendig ist. Hierzu gehört auch die rechtzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertreter, bei mitbestimmt besetzten Aufsichtsräten der dort ihr Amt ausführenden Arbeitnehmervertreter. In jüngerer Zeit fordern dementsprechend in Einzelfällen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, bei der Analyse der von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Maßnahmen einen Finanz- oder Strategieberater heranziehen zu dürfen und dass die Interessen der Arbeitnehmer im Wege einer Vereinbarung geschützt werden. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob der Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein Anspruch auf Mandatierung eines vorrangig die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen berücksichtigenden (Finanz-)Beraters auf Kosten der Gesellschaft zusteht, analysiert insoweit die Rechtslage und schlägt eine Lösung für die Unternehmenspraxis vor, die einerseits die Position des Gesamtaufsichtsrates und seiner Interessensausrichtung auf das Unternehmenswohl schützt und andererseits die besondere Interessenausrichtung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat berücksichtigt.
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