Der Beitrag präsentiert (teilweise anonymisiert) Ergebnisse einer empirischen Auswertung des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu den Aktivitäten “Besonderer Vertreter“ und den dadurch verursachten Kosten zum Nachteil der betroffenen Aktiengesellschaften. Die Studie belegt, dass die aktuelle Rechtslage – jedenfalls in ihrer Anwendung durch Teile der Rechtsprechung – überprüfungsbedürftig ist. Korrekturen könnten sowohl durch den BGH als auch durch den Gesetzgeber erfolgen.
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