Der Beitrag geht der erstmals von Behme aufgeworfenen Frage nach, ob die Nichtberücksichtigung von Arbeitnehmern ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebe bei der Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gegeben ist.
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