Der Beitrag analysiert zwei aktuelle Entscheidungen des BGH zur AGB-Kontrolle von Sicherungsverträgen und der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Zahlungen des Bürgen. Indem der BGH strenge Anforderungen an die AGB stellt und dem Bürgen eine Direktkondiktion zugesteht, führen schon kleinste Fehler dazu, dass der Gläubiger nahezu schutzlos gestellt ist. Die praktischen Folgen dieser Rechtsprechung sind erheblich, insbesondere in der Insolvenz des Schuldners.
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