Im Ausstrahlungsbereich der sog. Dieselabgasaffäre ist das Bemühen von Verbrauchern verortet, sich mittelbar vom Kfz-Kaufvertrag zu lösen, indem das zugehörige Finanzierungsdarlehen widerrufen und der verbundene Kfz-Kaufvertrag in der Folge gem. § 358 Abs. 2 BGB ebenfalls rückabgewickelt wird. Hierzu wird vielfach eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht aus dem Verbraucherdarlehensvertrag vorgetragen, so dass die Widerrufsfrist nicht angelaufen und der Widerruf des Darlehens unbefristet möglich sei. Die Thematik richtet den Blick auf zentrale Fragen des Verbraucherdarlehensrechts, u. a. die Pflichtangaben und die Rechtsfolgen unzutreffender Pflichtangaben, sowie auf die Folgen der Rückabwicklung verbundener Verträge.
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