Der Fall NIKI hat für erhebliche Turbulenzen gesorgt und einen veritablen Justizkonflikt zwischen deutschen und österreichischen Gerichten verursacht. Gerichte beider Mitgliedstaaten beanspruchten die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens. Das Verfahren war zugleich eine erste Bewährungsprobe für das in Art. 5 der seit 26. 6. 2017 geltenden reformierten EuInsVO (VO 2015/848) eingeführte Rechtsmittel sowie für die deutschen Anpassungsvorschriften in Art. 102c EGInsO. Der Beitrag identifiziert die neuralgischen Rechtsfragen und bemüht sich um deren Lösung.
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