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Resumen de Neue Sanktionen im Finanzmarktrecht - alte und neue Zweifelsfragen

Hans Achenbach

  • Im Finanzmarktrecht hat die jüngste Entwicklung, namentlich durch die beiden Finanzmarktnovellierungsgesetze von 2016 und 2017, bei den für Ordnungswidrigkeiten angedrohten Sanktionen erhebliche Ausweitungen und Neuerungen mit sich gebracht. Sie betreffen auch Geldbußen gegen natürliche Personen, vor allem aber die Verbandsgeldbuße gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen i.S.v. § 30 OWiG. Konkret geht es um die Alternative von bezifferten Geldbußdrohungen bis zu 20 Mio. Euro oder von einem Prozentsatz bis zu 15 % des im Vorjahr erzielten Gesamtumsatzes, der bei Tochterunternehmen auch auf das Mutterunternehmen bezogen sein kann, ferner Geldbußen bis zum Zwei- oder Dreifachen des aus der Tat gezogenen wirtschaftlichen Vorteils und z.T. auch besondere Obergrenzen für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils neben der Regelung in §§ 30 Abs. 3, 17 Abs. 4 OWiG. Der Beitrag stellt diese und einige andere Veränderungen dar und unterzieht sie einer kritischen Betrachtung, auch im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Abschließend kommt der Autor auf die mangelnde Geltung der Neuerungen für die an Finanzmarktstraftaten anknüpfenden Verbandsgeldbußen zu sprechen.


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