Landkreis Marburg-Biedenkopf, Alemania
Unternehmerische Leitungsentscheidungen werden infolge der rasanten technologischen Entwicklung zunehmend unter Beteiligung von künstlicher Intelligenz und Computeralgorithmen getroffen. Das Zusammenspiel von Algorithmenentscheidungen und gesellschaftsrechtlicher Rahmenordnung bedarf deshalb gründlicher rechtswissenschaftlicher Analyse: Entspricht das geltende Gesellschaftsrecht den Herausforderungen der Digitalisierung oder bedarf es gesetzgeberischer Anpassung? Nach einigen einleitenden Bemerkungen (unter I) richtet der vorliegende Beitrag den Fokus auf die Ebene der Unternehmensleitung: Da auch die eigenverantwortliche Übernahme der Unternehmensleitung durch Algorithmen und künstliche Intelligenz technisch möglich erscheint, fragt sich zunächst (II), ob Algorithmen selbst Organe von Gesellschaften werden können. Sodann ist zu überlegen, ob menschliche Unternehmensleiter Entscheidungen an Algorithmen delegieren dürfen oder sogar müssen (III). In jedem Fall werfen Algorithmenentscheidungen die Frage auf, wer für sie einzustehen hat, und ob die gesellschaftsrechtlichen Leitungspflichten, die für menschliche Entscheidungsträger entwickelt wurden, für den Einsatz von Algorithmen passen (IV). Der Beitrag kommt zum Schluss, dass das Gesellschaftsrecht für den Einsatz autonomer Algorithmen in Unternehmen höchst relevant ist, aber angesichts der technologischen Herausforderungen in Einzelpunkten fortentwickelt werden muss (V).
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