Stadtkreis Heidelberg, Alemania
Mit seinem Beschluss vom 20. 12. 2017 hat sich das BVerfG erstmals mit Fragen der aktienrechtlichen Sonderprüfung auseinandersetzen müssen und hat den Antrag der Volkswagen AG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Damit dürfte die von vielen Seiten seit langem geforderte Sonderprüfung bei der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der sogenannten Dieselaffäre nun endlich durchgeführt werden, auch wenn die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde noch aussteht.
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