In der Praxis kommt es des Öfteren vor, dass Kommanditisten einer GmbH & Co. KG Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind. Im Folgenden werden Fragen im Zusammenhang mit der Absicherung dieser Rechtsposition, der Bestellung und Anstellung, der Abberufung und Kündigung sowie der Haftung dieses Geschäftsführer-Kommanditisten untersucht.
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