Mehr als dreieinhalb Jahre nach Veröffentlichung der Entwurfsfassung hat das BMF am 28.11.2017 das überarbeitete Anwendungsschreiben zu § 8c KStG bekannt gegeben, in dem nun erstmalig eine vollumfängliche Verwaltungsauffassung zu § 8c KStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes vom 2.11.2015 (BGBl. I 2015, 1834 ff.) enthalten sein soll. Dieser Beitrag erläutert die Positionen der Verwaltung unter Berücksichtigung noch offener Streitfragen. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung wird ebenfalls dargestellt.
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