Sachwalter im Eigenverwaltungsverfahren sind eine deutsche Besonderheit. Das U.S. Chapter 11-Verfahren, welches für die deutsche Eigenverwaltung Pate stand, kennt keine derartige Position. Funktional am besten vergleichbar sind Sachwalter mit U.S.-Examiners, die aber nur selten bestellt werden und deutlich geringere Kompetenzen haben. Knapp 20 Jahre nach Einführung der Eigenverwaltung in Deutschland stellt sich somit die Frage, warum hierzulande nicht auf Sachwalter verzichtet wurde. Wären die Gründe ausschließlich rechtshistorisch, müsste über eine Abschaffung nachgedacht werden. Der Beitrag unternimmt es, sich grundsätzlich mit der Funktion sowie den Vor- und Nachteilen von Sachwaltern auseinanderzusetzen, und kommt zu dem Ergebnis, dass gute Gründe für die deutsche Lösung sprechen.
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