Berlin, Stadt, Alemania
In einem bemerkenswerten Beschluss hat das OLG Celle dem Antrag einer Aktionärsminderheit auf Bestellung eines Sonderprüfers bei VW stattgegeben. Im Zentrum des Beschlusses steht die bislang ungeklärte Frage, ob eine Sonderprüfung ausgeschlossen ist, wenn bereits eine interne Untersuchung stattgefunden hat. Der Senat verneint sie. Die Entscheidung, gegen die inzwischen Verfassungsbeschwerde erhoben wurde, führt die strenge Linie des Düsseldorfer IKB-Beschlusses fort. Sie ist von erheblicher Tragweite und soll hier näher beleuchtet werden.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados