Der folgende Beitrag erörtert, welche Modifikationen des Insolvenzrechts der DDR notwendig waren, um die sich in der Transformationszeit stellenden wirtschaftlichen Probleme in adäquater Weise zu lösen. Aufgrund eines Vergleichs des Insolvenzrechts der DDR und der Dekade zwischen Wiedervereinigung und Millennium mit dem heutigen bundesdeutschen Insolvenzrecht wird die These herausdestilliert, das ostdeutsche Insolvenzrecht nach der Wendezeit sei ein Jungbrunnen für unsere heutige bundesdeutsche Insolvenzordnung. Diese These wird aufgrund zahlreicher Einzelbeispiele verifiziert.
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