Das hier besprochene Urteil des BGH zu einer als GmbH & Still organisierten Publikumsgesellschaft enthält wichtige Klarstellungen zum sog. Eigenkapitalcharakter stiller Einlagen. In der Entscheidung kommt zugleich eine dogmatische Neuausrichtung zum Ausdruck, die erhebliche Auswirkungen auf das Recht stiller Gesellschaften insgesamt hat.
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