Die öffentliche Hand bedient sich im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung immer wieder auch juristischer Personen des Privatrechts. Dies gilt beispielsweise auf dem Gebiet der Energieversorgung. Nicht abschließend geklärt war bislang die Frage, inwieweit die aus den Informationsfreiheitsgesetzen und den Pressegesetzen der Bundesländer folgenden Auskunftspflichten auch auf juristische Personen des Privatrechts Anwendung finden. Privatrechtlich organisierte kommunale Unternehmen befanden sich daher in einem rechtlichen Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an möglichst umfassenden Informationen und den Pflichten zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dieses Spannungsfeld konnte in der Vergangenheit weder durch eine einheitliche Rechtsprechung noch durch herrschende Literaturansichten aufgelöst werden. Jüngst haben allerdings zwei in der Kommunalwirtschaft vielbeachtete Urteile des BGH und des OVG Koblenz am Beispiel kommunaler Energieversorgungsunternehmen einige bislang ungeklärte Fragen zum Thema Auskunftspflichten beantwortet. Diese Urteile sollen daher Gegenstand einer näheren Betrachtung sein.
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