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Die gerichtliche Informationsgewinnung im Vorfeld der Bestellung von Insolvenzverwaltern

    1. [1] University of Hamburg

      University of Hamburg

      Hamburg, Freie und Hansestadt, Alemania

  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 46, 2017, págs. 2173-2182
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Insolvenzverwalter werden von den Insolvenzgerichten auf der Basis von § 56 InsO bestellt. Um die dafür erforderliche Auswahlentscheidung im Einzelfall schnell und auf gesicherter Informationsgrundlage treffen zu können, werden bei den Insolvenzgerichten sog. Vorauswahllisten geführt, auf denen generell geeignete und zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereite Personen aufgeführt werden. Von Personen, die sich um die Aufnahme auf diese Vorauswahllisten bewerben, werden mittlerweile von vielen Insolvenzgerichten zahlreiche Informationen abgefragt, was bei den Betroffenen mitunter auf Unverständnis stößt. Der vorliegende Beitrag, der auf eine Anfrage aus der Praxis zurückgeht und die wesentlichen Ergebnisse einer demnächst erscheinenden monographischen Untersuchung1 zusammenfasst, setzt sich mit Verfahren und Inhalt dieser Informationsgewinnung auseinander und versucht, Grundlagen und Grenzen näher zu beleuchten.


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