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Resumen de Aufsteigende Sicherheiten im Konzern

Holger Altmeppen

  • Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Tochtergesellschaften unter dem Gesichtspunkt des Kapitalerhaltungsgrundsatzes Kredite ihrer Konzernmutter oder anderer Konzerngesellschaften besichern dürfen, ist seit jeher umstritten. Der Gesetzgeber des MoMiG hat die besondere Problematik dieser Frage bei seiner Neuregelung zur Privilegierung des betriebswirtschaftlich sinnvollen Cash Pooling nicht gesehen. Der BGH hat in diesem Jahr zwei Urteile dazu gesprochen, die der Verfasser kritisch untersucht. Die gesetzliche Regelung ist betreffs aufsteigender Sicherheiten nicht durchdacht. Angemessene Ergebnisse lassen sich nur durch eine scharfe Haftung der Konzern-Geschäftsleiter auf den höheren Konzernstufen erreichen.


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