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Strafbarkeitsrisiken kommunaler Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks

  • Autores: Detlev Geerds
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 10, 2017, págs. 381-387
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die gezielte Förderung regenerativer Energien führt seit 20 Jahren zur Errichtung zahlloser Windparks. Zuvor werden häufig städtebauliche oder andere öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Investoren und Kommunen abgeschlossen, die Geldzuwendungen an die Kommune regeln, dabei aber gegen das öffentlich-rechtliche Äquivalenzgebot oder das Koppelungsverbot verstoßen. Damit laufen Bürgermeister und andere kommunale Amtsträger, die am Zustandekommen solcher Verträge mitwirken, Gefahr, sich wegen Vorteilsnahme strafbar zu machen, selbst wenn sie uneigennützig nur zum Vorteil der Kommune und transparent unter Einbeziehung der Kommunalvertretung handeln. Der Autor zeigt auf, dass sich durch das KorrBekG 1997 der Charakter der Korruptionsvorschriften von einem Delikt zum Schutz der Lauterkeit des öffentlichen Dienstes bzw. der Sachbezogenheit und Unparteilichkeit öffentlicher Verwaltung zu einem Delikt gegen die Käuflichkeit von Verwaltungshandeln gewandelt hat, und kritisiert dies. Er zeigt weiter auf, dass der neu gefasste § 108e StGB – Mandatsträgerbestechung – trotz Anlehnung an die §§ 331 ff. StGB Möglichkeiten einschränkender Tatbestandsauslegung eröffnet, weshalb an solchen Verträgen mitwirkende kommunale Mandatsträger meist straflos bleiben.


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