Der Verfasser thematisiert den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG im Bereich des Edelmetallhandels unter strafrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten und kritisiert dabei die nach seiner Meinung zunehmende ungerechtfertigte Versagung des Vorsteuerabzugs. Zudem würden immer wieder Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Einbindung in eine „Umsatzsteuer-Hinterziehungskette“ geführt, ohne dabei hinreichend die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zu berücksichtigen. Insbesondere werde verkannt, dass bei einer Steuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug zum einen die objektiven Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht gegeben sein dürfen und zum anderen der Täter diesbezüglich mindestens bedingten Vorsatz gehabt haben müsse. Dabei handele es sich um eine Frage, die bereits den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung betreffe, und nicht erst den Hinterziehungsvorsatz.
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