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Vereinsklassenabgrenzung nach Art des Hauses: Kritische Anmerkungen zu den Kita-Beschlüssen des BGH vom 16. 5. 2017

    1. [1] Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 40, 2017, págs. 1881-1888
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Kaum etwas hat im Vereinswesen in den letzten Jahren für so viel Unruhe gesorgt wie die Kita-Rechtsprechung des KG, aufgrund derer sich viele Vereine trotz Anerkennung als gemeinnützig von der Löschung im Vereinsregister bedroht sahen. In seinen mit Spannung erwarteten Kita-Beschlüssen vom 16. 5. 2017 (II ZB 6/16, II ZB 7/16, ZIP 2017, 1021, und II ZB 9/16) hat der II. Zivilsenat des BGH sich gegen die restriktive Auffassung des KG gestellt und den „e. V.“ durch ein äußerst großzügiges Verständnis des Nebenzweckprivilegs zur fast universell einsetzbaren Rechtsform für Non-Profit-Organisationen gemacht. Die Liberalisierung des Vereinsrechts durch den BGH im Hinblick auf wirtschaftliche Betätigungen hat bereits rechtspolitische Konsequenzen nach sich gezogen, und zwar den Verzicht auf die geplante Anpassung des § 22 BGB im Zuge des Gesetzesvorhabens „zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit den Kita-Beschlüssen des BGH auseinander.


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