Die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt zum 13. 1. 2018 zu einer vollständigen Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und zu zahlreichen punktuellen Änderungen der §§ 675c – 676c BGB. Der Beitrag beleuchtet diesen reformierten Regelungsrahmen für E-Geld im Hinblick auf bestehende und neue Rechtsfragen.
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