Der BGH hat in diesem Urteil seine Rechtsprechung zur Organhaftung wegen Verletzung der Zahlungsverbote fortgeführt. Der Autor analysiert die beachtlichen Klärungen zu den unterschiedlichen Meinungsständen und legt dar, dass der BGH ohne die dringend gebotene Gesetzesänderung – verständlicherweise – selbst keinen grundlegenden Systemwechsel herbeizuführen gewillt ist.
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