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Schadensersatzansprüche eines Depotkunden bei fehlerhafter Vornahme gegenläufiger Wertpapiergeschäfte durch die beauftragte Depotbank

  • Autores: Ansgar Ostermann
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 36, 2017, págs. 1689-1698
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Auch private Kapitalanleger haben über ihre Depotbank grundsätzlich die Möglichkeit, besondere Handelstechniken für gegenläufige Wertpapiergeschäfte zu nutzen. Die fehlerhafte Vornahme gegenläufiger Wertpapiergeschäfte hat jedoch in der Regel eine Marktmanipulation zur Folge. Gegenläufige Wertpapiergeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass Wertpapiere zeitgleich und mit identischen Kurslimits verkauft und zurückgekauft werden. Motive für derartige Geschäfte sind beispielsweise die Realisierung steuerlicher Gewinne oder Verluste bei gleichzeitigem Behalt der Wertpapierposition, Umschichtungen zwischen verschiedenen Depots desselben Inhabers oder auch Absprachen zwischen zwei Kapitalanlegern, eine Wertpapierposition zu einem vorab vereinbarten Preis von der anderen Partei börslich zu erwerben. Im professionellen Handel gehören derartige Transaktionen zum Routinegeschäft, so dass den dortigen Akteuren bekannt ist, wie solche Geschäfte markt- und rechtskonform abzuwickeln sind. Privaten Kapitalanlegern sind die bei solchen Transaktionen gebotenen Handelstechniken jedoch oftmals unbekannt – und mithin besteht ein nicht unerhebliches Risiko, in der Folge der Erteilung entsprechender Orders mit einem strafprozessualen Ermittlungsverfahren konfrontiert zu werden. In solchen Fällen stellt sich dann regelmäßig die Frage nach der Verantwortlichkeit der ausführenden Depotbank.


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